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Die regelmäßige Vorsorgeuntersuchung ist eine der
wichtigsten Vorraussetzung für die Gesunderhaltung Ihrer Zähne und Ihres Zahnfleisches (Prophylaxe).
Nicht nur bei Prothesenträgern ist die damit verbundene Krebsvorsorgeuntersuchung in der Mundhöhle unerlässlich. Außerdem sichert man sich damit den Anspruch auf den höchstmöglichen Zuschuss der Krankenkasse für Zahnersatz.
Halbjährliche Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen werden von jeder gesetzlichen Krankenkasse übernommen. |
Vor allem Patienten mit der ”Volkskrankheit Zahnsteinansatz” sollten jedoch unbedingt alle 3 Monate zur Reinigung und Politur in die Zahnarztpraxis kommen. Dies ist die wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung gegen Zahnfleischentzündungen und Parodontose (richtiger Parodontitis).
Nach wie vor kann der Zahnarzt bei gesetzlich krankenversicherten Patienten die meisten Behandlungen, auch z. B. komplette Zahnfleischbehandlungen,
direkt mit der Krankenkasse abrechnen.
Sollte trotzdem einmal eine Zuzahlung auf Sie zukommen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
Kostenlose Ratenzahlung von bis zu 4 Monatsraten möglich. |
Hier können Sie Sich unser Anmeldeformular als PDF-Datei zum Ausdrucken herunterladen. Bitte bringen Sie das ausgefüllte Formular zu Ihrem Beratungs-/Behandlungstermin mit.
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