Nur in einem persönlichen Beratungsgespräch lässt sich gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Lösung finden.
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Aufwendungen für Zahnersatz stellen steuerrechtlich nach § 33 EStG "außergewöhnliche Belastungen" dar. Deshalb können Patienten diese Kosten steuerlich geltend machen. |