Härtefälle



Patienten mit geringem Einkommen gelten oft als so genannte Härtefallpatienten . Hierunter fallen z.B. Studenten sowie Patienten, die nur teilweise arbeiten, arbeitslos sind oder nur eine geringe Rente bekommen.

Für die Regelversorgung bei Zahnersatz erhalten diese Patienten von jeder gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss von:

100 %.

Zu dieser Versorgung gehören auch Zahnkronen und festsitzende Brücken!!!

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die kompletten Kosten für Ihre Zahnkronen und Ihren Zahnersatz. Entscheidend hierfür ist Ihre Einkommenssituation, genauer Ihr Bruttoeinkommen.

Zur vollen Übernahme aller Kosten der Regelversorgung ist die Krankenkasse bis zu folgenden monatlichen Einkommensobergrenzen 2020 gesetzlich verpflichtet:

Anzahl der Personen

Betrag in €

1 Person z.B. Alleinstehende/r

1274,00

2 Personen
(z.B. Ehepartner oder Mutter / Vater mit 1 Kind )

1751,75

Jede weitere zusätzliche Person
(z.B. die zu versorgende Großeltern oder ein weiteres Kind)

318,50

In vielen Fällen wird Ihr persönliches Bruttoeinkommen diese Grenzen überschreiten. Dafür gibt es folgende gesetzliche Sonderregelung:
Der Eigenanteil des Patienten darf maximal in Höhe der 3 fachen Summe der Überschreitung liegen.

Beispiel: Sie liegen  50 Euro über der Härtefallgrenze, dann übernimmt Ihre Krankenkasse bis auf 3 mal 50 = 150 Euro die kompletten Kosten für jede Regelversorgung Ihres Zahnersatzes bzw. Ihrer Kronen.

Bitte lassen Sie sich beraten!

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